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LAG Sachsen, 10.03.1999 - 2 Sa 692/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung unter dem Aspekt der Beteiligung des Personalrats vorm Ausspruch der Kündigung; Prozessbeschäftigung; Verstoß gegen das Personalvertretungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsPersVG § 78 Abs. 1 S. 1 (a.F.), Abs. 3, § 76
Mitwirkung des Personalrates bei der ordentlichen Kündigung während der Probezeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 08.05.1998 - 3 Ca 3096/98
- LAG Sachsen, 10.03.1999 - 2 Sa 692/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Sachsen, 10.03.1999 - 2 Sa 692/98
Zu einer ordnungsgemäßen Anhörung gehört es deshalb, daß der Personalrat das ungefähre Vertragsende und die zwischen Ausspruch der Kündigung und Entlassungstermin liegende Zeitdauer in etwa abschätzen kann (vgl. für § 102 BetrVG BAG vom 15.12.1994 - 2 AZR 327/94 -, AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter B I 3 b [3] der Gründe). - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
Massenentlassung
Auszug aus LAG Sachsen, 10.03.1999 - 2 Sa 692/98
Der Personalvertretung ist bei der Anhörung nach § 78 Abs. 1 Satz 1 SächsPersVG - ebenso wie bei einer Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG (vgl. hierzu BAG vom 24.10.1996 - 2 AZR 895/95 -, AP Nr. 8 zu § 17 KSchG 1969, unter B I 2 der Gründe) - grundsätzlich auch die Kündigungsfrist und ggf. der Kündigungstermin mitzuteilen. - BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß
Auszug aus LAG Sachsen, 10.03.1999 - 2 Sa 692/98
Der Nichtbeteiligung steht die unzureichende Beteiligung gleich (BAG vom 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78 -, AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW, unter II 1 c der Gründe), (2).
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89
Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung
Auszug aus LAG Sachsen, 10.03.1999 - 2 Sa 692/98
Einer besonderen Mitteilung der Kündigungsfrist bzw. des Endtermins bedarf es jedoch dann nicht, wenn der Personalrat über die tatsächlichen Umstände für die Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist bzw. dem Termin unterrichtet ist (vgl. zu § 102 BetrVG BAG vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 -, AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972, unter II 2 b aa der Gründe). - BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates - …
Auszug aus LAG Sachsen, 10.03.1999 - 2 Sa 692/98
Die Revision ist auch deshalb zuzulassen, weil das Urteil möglicherweise von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.01.1986 - 7 AZR 257/84 - (AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972) abweicht, wonach die Unterrichtung des Personalrats über eine beabsichtigte ordentliche Kündigung gemäß § 72 BPersVG nicht allein deshalb fehlerhaft sein soll, weil der Arbeitgeber einen unrichtigen Endtermin angegeben hat ("möglicherweise" deshalb, weil der entsprechende Leitsatz 1 durch die Gründe unter I 2 c aa nicht sicher getragen wird, wo es nur heißt, die "Angabe des Endtermins der Kündigungsfrist" [so] könne "in der Regel nicht verlangt werden"); das Urteil der Berufungskammer beruht demgegenüber auf der Annahme, daß die Angabe eines unrichtigen Endtermins eine unzureichende und damit fehlerhafte Personalratsanhörung darstellt. - ArbG Kassel, 18.10.1990 - 4 Ca 371/90
Auszug aus LAG Sachsen, 10.03.1999 - 2 Sa 692/98
Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber - wie hier - die Kündigung zu einem früheren Kündigungstermin, als er dem Personalrat genannt hat, ausspricht (zu § 102 BetrVG ebenso ArbG Kassel vom 18.10.1990 - 4 Ca 371/90 -, RzK III 1 b Nr. 14, sowie KR-Etzel, 5. Auflage, § 102 BetrVG Rdnr. 108).